Brandmeldeanlage
Die Anlage wurde mutwillig mittels Handdruckmelder ausgelöst, es bestand jedoch keine Gefahr, wir konnten den Einsatz nach Erkundung beenden.
Die Anlage wurde mutwillig mittels Handdruckmelder ausgelöst, es bestand jedoch keine Gefahr, wir konnten den Einsatz nach Erkundung beenden.
Die Anlage in einer Bank löste auf Grund einer ausgelösten Nebelanlage, die Teil der Einbruchsicherung ist, aus. Es waren intensive Belüftungsmaßnahmen erforderlich.
Eine Popcornmaschine gab Anlass zur Alamierung, wir mussten nicht tätig werden, erhielten aber Kuchen und Popcorn als Entschädigung.
In einer örtlichen Tiefgarage eines Wohn-/Geschäftshaues löste diese aus. Der Auslösegrund war wahrscheinlich Staub.
Wir fanden eine Rauchentwicklung in der Brandmeldezentrale vor und nahmen uns dieser an.
Kochdämpfe lösten die Anlage aus, wir mussten nicht tätig werden.
Nach einer Erkundung durch mehrere Trupps konnte kein Feuer oder Rauch ausgemacht werden. Die Feuerwehr konnte wieder einrücken.
Auslöser waren Bauarbeiten, wir konnten zügig wieder einrücken.
In einem örtlichen Supermarkt löste die Brandmeldeanlage aus ungeklärter Ursache aus.