Brandmeldeanlage
Es konnte kein Grund für das Auslösen der Anlage festgestellt werden.
Es konnte kein Grund für das Auslösen der Anlage festgestellt werden.
Der Auslösegrund war Wasserdampf. Kein Einsatz der Feuerwehr notwendig.
In einem örtlichen Pflegeheim löste die Anlage aus. Aufgrund von Wasserdampf aus.
In einem örtlichen Objekt löste die Anlage aus. Es konnte kein Grund für das auslösen festgestellt werden.
In einem örtlichen Pflegeheim löste die Anlage wegen Zigarettenrauch aus.
Die Anlage wurde mutwillig mittels Handdruckmelder ausgelöst, es bestand jedoch keine Gefahr, wir konnten den Einsatz nach Erkundung beenden.
Die Anlage in einer Bank löste auf Grund einer ausgelösten Nebelanlage, die Teil der Einbruchsicherung ist, aus. Es waren intensive Belüftungsmaßnahmen erforderlich.
Eine Popcornmaschine gab Anlass zur Alamierung, wir mussten nicht tätig werden, erhielten aber Kuchen und Popcorn als Entschädigung.