Türöffnung
Die Tür der betroffenen Wohnung wurde durch den Bewohner selbstständig geöffnet, wir mussten nicht tätig werden.
Die Tür der betroffenen Wohnung wurde durch den Bewohner selbstständig geöffnet, wir mussten nicht tätig werden.
Eine Popcornmaschine gab Anlass zur Alamierung, wir mussten nicht tätig werden, erhielten aber Kuchen und Popcorn als Entschädigung.
Bei Eintreffen stellten wir Brandgeruch fest, eine ausführliche Erkundung ergab ein Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen in einer Mikrowelle.
In einer örtlichen Tiefgarage eines Wohn-/Geschäftshaues löste diese aus. Der Auslösegrund war wahrscheinlich Staub.
Kochdämpfe lösten die Anlage aus, wir mussten nicht tätig werden.
Wir konnten die Anfahrt abbrechen, ein Fernseh-Kaminfeuer gab Anlass zur Alarmierung. An dieser Stelle ein Dank an Taxi Schuhmacher, die spontan entgeltfrei einen Kameraden von uns zum Feuerwehrhaus gefahren haben!
Wir befreiten mehrere feststeckende Fahrzeuge aus dem Schnee.
In einem Einfamilienhaus hatte ein CO-Melder ausgelöst. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte befanden sich keine Personen mehr im Gebäude. Der betroffene Bereich wurde kontrolliert, anschließend konnten wir nach kurzer Zeit…