Türöffnung
Die Tür der betroffenen Wohnung wurde durch den Bewohner selbstständig geöffnet, wir mussten nicht tätig werden.
Die Tür der betroffenen Wohnung wurde durch den Bewohner selbstständig geöffnet, wir mussten nicht tätig werden.
Eine Popcornmaschine gab Anlass zur Alamierung, wir mussten nicht tätig werden, erhielten aber Kuchen und Popcorn als Entschädigung.
Wir mussten nicht tätig werden, die Tür konnte mithilfe des Schlüssels eines Nachbarn geöffnet werden.
Wir transportierten für den Rettungsdienst eine schwer erkrankte Person über die Drehleiter aus dem ersten Geschoss zum Rettungswagen.
An der Einsatzstelle waren die Kräfte ausreichend, somit konnten wir die Einsatzfahrt abbrechen.
Bei Eintreffen stellten wir Brandgeruch fest, eine ausführliche Erkundung ergab ein Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen in einer Mikrowelle.
In einer örtlichen Tiefgarage eines Wohn-/Geschäftshaues löste diese aus. Der Auslösegrund war wahrscheinlich Staub.