Türöffnung
Die Bewohnerin öffnete selbstständig, wir mussten nicht tätig werden.
Die Bewohnerin öffnete selbstständig, wir mussten nicht tätig werden.
Ein Rauchmelder in einer leerstehenden Wohnung piepte, wir deaktivierten den Melder und rückten wieder ein.
Wir konnten auf Anfahrt abbrechen, die Tür konnte durch den Rettungsdienst geöffnet werden.
Die Anlage in einer Bank löste auf Grund einer ausgelösten Nebelanlage, die Teil der Einbruchsicherung ist, aus. Es waren intensive Belüftungsmaßnahmen erforderlich.
Die Tür der betroffenen Wohnung wurde durch den Bewohner selbstständig geöffnet, wir mussten nicht tätig werden.
Wir mussten nicht tätig werden, die Tür konnte mithilfe des Schlüssels eines Nachbarn geöffnet werden.
Bei Eintreffen stellten wir Brandgeruch fest, eine ausführliche Erkundung ergab ein Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen in einer Mikrowelle.
In einer örtlichen Tiefgarage eines Wohn-/Geschäftshaues löste diese aus. Der Auslösegrund war wahrscheinlich Staub.